Wie funktioniert der Wechsel zur juwi Strom?

Ganz einfach: Sie schließen auf dieser Webseite Ihren juwi Strom-Stromvertrag ab und senden diesen online an uns. Alle weiteren Formalitäten übernehmen wir für Sie!

Eine detallierte Übersicht zu den einzelnen Schritten sehen Sie hier.

Kostet der Wechsel zu juwi Strom etwas?

Der Wechsel zu juwi Strom ist für Sie kostenfrei; unser Endpreis beinhaltet bereits alle Steuern, Abgaben und Gebühren.

Welche Preisbestandteile gibt es?

Für die juwi Strom Tarife  gibt es grundsätzlich zwei Preisbestandteile:
Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.

Was ist der Grundpreis?

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten für die Messung usw..

Was ist der Arbeitspreis?

Im Arbeitspreis sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten beinhaltet, wie z.B. Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben usw.

Was ist eine Konzessionsabgabe?

Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

Was sind Netznutzungsentgelte?

Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzt juwi Strom bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein sogenanntes Netznutzungsentgelt. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

Was ist das erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?

Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien (z.B. Windkraft, Wasserkraft) zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)?

Dieses Gesetz fördert den Ausbau von KWK-Anlagen (Kraft-Wärmekopplung) in Deutschland durch Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung.

Was ist die Ökosteuer?

Die Ökosteuer gilt in Deutschland seit dem 1. April 1999. Sie ist eine (Mengen-)Steuer auf den Energieverbrauch. Für Strom ist dies die Stromsteuer, für Gas die Erdgassteuer. Steuerbefreiungen bzw. Vergünstigungen sind unter anderem für verbrauchsnahe kleine Stromerzeugungsanlagen, Unternehmen des produzierenden Gewerbes  und für Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen.

Eine Kilowattstunde (kWh) – was ist das?

Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Sie gibt an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt. Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).

 

Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] entspricht 1 Kilowatt [KW]
Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde [h] = 1 Kilowattstunde [kWh]

 

Mit einer Kilowattstunde können Sie etwa:

  • 70 Tassen Kaffee kochen
  • sieben Stunden fernsehen
  • 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit elf Watt
  • 17 Stunden Licht einer Glühlampe mit 60 Watt
  • 15 Hemden bügeln

Werde ich von Ihnen informiert, falls sich die Preise der juwi Strom verändern?

Selbstverständlich werden Sie von uns per Brief über die Preisänderungen informiert. Zusätzlich werden die neuen Preise im Internet aktualisiert.

Was tun bei einem Umzug?

Beim Einzug:

Schließen Sie auf dieser Webseite Ihren juwi Strom-Stromvertrag ab und senden diesen online an uns. Alle weiteren Formalitäten übernehmen wir für Sie!

Beim Auszug:

Tteilen Sie uns bitte folgendes mit:

  • Ihre Kundennummer bzw. Zählernummer
  • Ihre neue Adresse, damit wir Ihnen die Schlussrechnung zusenden können

 

Sobald uns alle Daten vorliegen, erhalten Sie Ihre Endrechnung

Welche Daten werden bei der Kündigung des alten Versorgers, bzw. für die Anmeldung beim neuen Versorger benötigt?

Bei Kündigung und Neuanmeldung ist die Zählernummer Ihrer Abnahmestelle überaus wichtig. Überprüfen Sie die Richtigkeit der angegebenen Daten am besten selbst noch einmal, damit fehlerhafte Anmeldungen vermieden werden. Um die Versorgung Ihres Stromanschlusses übernehmen zu können, sind die richtigen Daten zu Ihrem Anschluss unbedingt notwendig.

Hier geben wir Ihnen eine kleine Checkliste zur Überprüfung Ihrer Daten bei Vertragsabschluss:

  • Ist Ihr Name richtig geschrieben?
  • Ist die Adresse korrekt?
  • Stimmt die Zählernummer?
  • Sind Sie als Antragsteller allein auf den Zähler gemeldet, oder eventuell noch eine zweite Person, z.B. Ihr Lebenspartner?
  • Ist der aktuelle Lieferant korrekt angegeben?

Wird die Stromversorgung für die Umstellung unterbrochen?

Gesetzlich ist garantiert, dass Ihre Stromversorgung niemals unterbrochen wird. Für Ihre Umstellung sind keinerlei Arbeiten am Zähler oder am Stromanschluss notwendig.

Steckt hinter juwi ein großer Energiekonzern?

Nein, die juwi-Gruppe wurde 1996 von Matthias Willenbacher und Fred Jung gegründet. Gemeinsam haben die Vorstände das Unternehmen von einem Zwei-Mann-Büro zu einer weltweit tätigen Gruppe mit über 1.700 Mitarbeitern und rund 1 Milliarde Euro Umsatz entwickelt.

Warum wird auf die Stromsteuer noch Mehrwertsteuer erhoben?

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer, genau wie die Tabak- oder Mineralölsteuer, und Teil des Warenpreises. Auch bei diesen Steuern zahlen Sie zusätzlich noch die Mehrwertsteuer.

Was heißt Energiepreisgarantie?

Die Preisgarantie gilt auf den Energiepreis und juwi Anteil, da wir keinen Einfluss auf Abgaben, Netzentgelte und Messungen haben. Die Preisgarantie gilt bis zum 31.12.2013.

Gibt es bei der juwi Green Energie eine Vertragsbindung?

Es gibt keine Vertragsbindung oder Anfangslaufzeit. Den Stromliefervertrag können Sie mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

Kontakt

juwi Green Energy GmbH
Energie-Allee 1
55286 Wörrstadt

Unsere Servicezeiten:

Mo-Fr 8:30 - 19:30 Uhr

 

Tel. +49. (0)6131 971 42 80

Fax. +49. (0)6131 971 41 00

kontakt(at)juwi-strom.de